Nein zur Mogelpackung Hausarztvertrag!

Der Arzt / die Ärztin kommt unweigerlich in die Situation, zwischen Honorar und der notwendigen Behandlung für den Patienten entscheiden zu müssen!

Die in solchen Verträgen geforderten Einsparungen gehen nicht nur zu Lasten des Kassenpatienten, sondern untergraben auch das Vertrauensverhältnis Arzt – Patient!

Wir gesetzlich Versicherten, die Hauptfinanziers dieses GKV-Systems, müssen uns gegen die gesetzlichen Vorgaben, diese Vertragspolitik zwischen

Ärzteverbänden und den Kassen durch ein klares NEIN zu Hausarztverträgen wehren! Denn wir sind am Ende diejenigen, die an den Folgen dieser einseitigen

Vertragspolitik zugunsten der Kassen und der hausärztlichen Abrechnungsgesellschaft (z.B.HÄVG AG) und deren Kooperationspartner leiden werden.

Wir sollten uns nicht locken lassen mit dem Erlass der Kassengebühr und auf keinen Fall den Aufforderungen der Kassen Folge leisten, den Arzt zu wechseln,

wenn der Arzt unseres Vertrauens zu denen gehört, die sich weigern, dem Hausarztvertrag beizutreten, oder ihn kündigten! Es gibt noch Bürger, die mitdenken

und sich nicht ködern lassen.

Da in der Politik, bei Kassen und in Ärztekreisen der schwarze Peter dieser Vertragspokerspiele vom einen zum anderen geschoben wird, gehen die

um sich greifende Entmündigung von Kassenpatienten, die Beitragsgeldverschwendung, sowie die erzwungenen Behandlungseinsparungen immer weiter.

Dies kann nur durch ein klares NEIN zu diesen Verträgen gestoppt werden.

An die Adresse der Hausärzte und Hausärztinnen, die diese Verträge und AG Gründungen bei Kassen und Ärzteverbänden verteidigen:

Wie können Patienten und Patientinnen Ihnen vertrauen, die Sie sich für ein paar Silberlinge an die Kassen ausliefern und dadurch zum

Vollstrecker am Verrat gegenüber den Patienten werden? Es geht vorrangig nicht um Behandlung, sondern um Geldflüsse.

Der Arzt/ die Ärztin wird über diese Hausarztverträge zum Büroangestellten der Kasse. Mit Argusaugen wird der Patient betrachtet.

Gibt er/sie mehrere und bestimmte Diagnosen her? Sind diese bis in die letzte Zeile kodiert? Nur dann gibt es mehr Geld.

Honorar für den Arzt und Geld vom Gesundheitsfonds für die Kasse!

Ein pervertiertes System zeigt seine Fratze!

 
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AOK Bayern und ihre Aufsicht, die Chronologie eines Vertrauensbruchs!
- Teil 5 -

Der Sommer 2009 zeigte sich von der schönsten Seite. Zeitgleich trieb der Bundestagswahlkampf seine Blüten und entblätterte dabei nacheinander die Zielsetzungen einer CDU/CSU/FDP Regierung.

Der von den Ärzten an der Basis, als existenzieller Rettungsanker ihrer Praxen gesehene § 73 b, (Hausarztvertrag) kam durch die Pläne der FDP und einzelner CDU Politiker ins Wanken. Nach außen stemmte sich die CSU dagegen, nicht verwunderlich, wir befanden uns im Bundestagswahlkampf. Außerdem hatte sie, ein Jahr zuvor den § 73 b in der großen Koalition durchgeboxt, um im bayerischen Landtagswahlkampf 2008, Ruhe an die Ärzte – und Patientenfront zu bringen.

Die sichere, wohnortnahe Gesundheitsversorgung durch den Arzt des Vertrauens, die den Patienten mit dem Hausarztvertrag versprochen wurde, stand wieder zur Diskussion. Denn Kapitalgesellschaften, wie die Rhön AG, nahmen die, durch Banken losgetretene Wirtschaftskrise, zum Anlass und planten den Kauf von Krankenhäusern im großen Stil. Die damit verbundene Expansion von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in der Hand von Kapitalgesellschaften beunruhigte informierte Patienten. Politische Pläne zur Privatisierung des Gesundheitswesens sickerten durch.

Und wieder trafen sich im Schulterschluss Bürgerpatienten, Haus -und Fachärzte im Olympiastadion München um gemeinsam laut und deutlich:

Nein, zu dem Umbau des Gesundheitswesens in eine Gesundheitsindustrie in der Hand von Kapitalgesellschaften, zu sagen.

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AOK Bayern und ihre Aufsicht, die Chronologie eines Vertrauensbruchs!
- Teil 4 -

Ab April 2009 zog in die Hausarztpraxen in Bayern der Frühling ein. Die Existenzängste der niedergelassenen Ärzte wurden durch den Hausarztvertrag wie mit einem Frühlingswind weggetragen. Die Patienten freuten sich über die Angebote der AOK Bayern, beim Einschreiben in den Hausarztvertrag, von den quartalsmäßigen 10 Euro Kassengebühr (drei Quartale, insgesamt 30 Euro im Jahr) erlassen zu bekommen. Außerdem gab es einen jährlichen Gesundheits-Check und Hautkrebs –Screening, Ultraschall der Bauchorgane, erweiterte Blutwertbestimmung, Beratung zur Darmkrebsvorsorge u.v.m. Bis Ende 2010 haben sich 2,7 Millionen bayerische AOK Patienten, aus verschiedenen Motiven, in diesen Hausarztvertrag eingeschrieben.

Da gab es die Rechner, die sich 30 Euro im Jahr sparen wollten, diejenigen, die in dem großzügigen Gesundheits-Check die wichtige Vorsorge sahen. Aber es gab auch sehr viele, die mit diesem Hausarztmodell eine Existenzsicherung für ihren Hausarzt Vorort sahen. Die den Arzt ihres Vertrauens für die wohnortnahe, sichere Gesundheitsversorgung behalten, und nicht im kommerzialisierten MVZ einer Kapitalgesellschaft vermarktet werden wollten!

Für alle, wurde es nach Zeiten der Unsicherheit, ein Sommer, indem dieser Hausarztvertrag Ruhe und Sicherheit für alle versprach.

Diese Freude dauerte genau einen Sommer lang…!

Fortsetzung folgt!

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AOK Bayern und ihre Aufsicht, die Chronologie eines Vertrauensbruchs!
- Teil 3 -

Auffallend nach heutiger Sicht, ist die sofortige Umsetzung des § 73 b vonseiten der AOK Bayern. Bereits am 13. Februar 2009 unterzeichnete der AOK Vorstand, den Hausarztvertrag mit dem bayerischen Hausarztverband, (BHÄV) Beginn ab 1. 4. 2009, obwohl das Gesetz für die Kassen erst ab 1. Juli 2009 bindend wurde. Damit, so die heutige Analyse, hatte die AOK Bayern einen Wettbewerbsvorsprung gegenüber den anderen Kassen. Der ausgehandelte Vertrag wurde von den Hausärzten wie den Versicherten, als sehr großzügig und gut bezeichnet. Den Hausärzten gab der Vertrag endlich die notwendige existenzielle Sicherheit, den Patienten wurden beim Einschreiben in den Hausarztvertrag vertraglich drei Quartale (30 Euro) Erlass der Kassengebühr (fälschlicherweise Praxisgebühr genannt) sowie ein jährlicher umfassender Gesundheits-Check, sowie Abendsprechstunden u.v.m zugesichert.

Nach heutiger Sicht und der Beweislage (die in Folge der Chronologie veröffentlicht wird) waren dies Lockmittel der besonderen Art! Der tatsächliche Gewinner dieses Vertrages war die AOK Bayern. Es schrieben sich bei ihr nicht nur 2,7 Millionen Versicherte in den Hausarztvertrag ein, sondern es wechselten ca. 200.000 Versicherte zur AOK Bayern. Der damit verbundene Vermögensvorteil ist für die Gesundheitskasse beträchtlich.

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AOK Bayern und ihre Aufsicht, die Chronologie eines Vertrauensbruchs!
- Teil 2 -

Der Protest Arzt und Patient im Schulterschluss hatte außer einer breiten Thematisierung unter Patienten, über die politischen Zielsetzungen was unser Gesundheitssystem betrifft, zur Folge: Eine Einladung des BHÄV (Bayerischer Hausärzteverband) Vorstandes in die Staatskanzlei. Wir befanden uns in Bayern mitten im Landtagswahlkampf 2008. Damals noch in der Alleinregierung, versprach die CSU durch ein Gesetz den Erhalt der wohnortnahen, sicheren Gesundheitsversorgung durch niedergelassene Hausärzte zu unterstützen. Die Hausärzte vertrauten den Aussagen der Politiker in der Staatskanzlei und hielten sich ab diesem Zeitpunkt aus dem Wahlkampf heraus.

Für mich war klar, Versprechen im Wahlkampf stehen auf tönernen Beinen. Außerdem bin ich aufgrund meiner Recherchen angetreten, die um sich greifende Industrialisierung des Gesundheitswesens und den Folgen zu thematisieren. Aus politisch gewollten uninformierten Patienten, war und ist mein Ziel, informierte Bürgerpatienten die sich einmischen. Denn immerhin sind wir Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen die Finanziers des gesamten Gesundheitswesens! Deshalb initiierte ich ab Juli 2008 sogenannte regionale Bürgerstammtische, in denen sich Bürgerpatienten, Ärzte, sowie alle medizinische Berufszweige einmal im Monat treffen, um sich auszutauschen. Daraus wurde eine bundesweite Bürgerbewegung mit heute 604 regionalen Bürgertreffs. Aus der Internetseite www.patient-informiert-sich.de wurde Bürgerschulterschluss e.V. !

In Berlin wurde unter der großen Koalition, angetrieben durch die CSU, der § 73 b – der sogenannte Hausarztvertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) im Sozialgesetzbuch V ab festgeschrieben. Darin steht unter anderem, dass alle gesetzlichen Krankenkassen ab 1.7.2009 verpflichtet sind, den Hausärzten einen sogenannten Hausarztvertrag anzubieten. Damit, so die politische Aussage, sollte der rasante Abbau der niedergelassenen Hausarztpraxen gestoppt, junge Ärzte motiviert werden, Hausarzt zu werden. Es sollte, so wurde es uns allen verkauft, eine existenzielle Sicherheit für die Ärzte und für uns eine sichere wohnortnahe Gesundheitsversorgung sein. Außerdem wurde der 73 b von den Ärzten auch als Stopp für die um sich greifende Privatisierung im Gesundheitswesen gesehen.

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AOK Bayern und ihre Aufsicht, die Chronologie eines Vertrauensbruchs!
- Teil 1 -

Am Fallbeispiel der AOK Bayern ist unser undurchsichtiges, völlig diffuses Gesundheitssystem fest zu machen. In Deutschland sind neunzig Prozent der Bevölkerung in einer gesetzlichen Krankenkasse „versichert“! Wie kann sich eine AOK Bayern, mit einer Versichertenzahl von fast 5 Millionen bayerischer Mitbürger, so versteigen, dass daraus ein flächendeckender Vertrauensbruch wird?

Ausgangspunkt der im Moment (Februar 2011) laufenden Auseinandersetzung zwischen Hausärzten und der AOK Bayern, sowie der Brief – und Telefonaktion der AOK Bayern gegenüber 2,7 Millionen Versicherten, die sich in den sogenannten Hausarztvertrag eingeschrieben haben, ist das Jahr 2008!

Der Protest gegen die Zerstörung des Gesundheitswesens

Samstag, 07.06.2008, München, Olympiastadion. Menschen mit Transparenten und Spruchbändern. Die Großveranstaltung für den Protest gegen die Gesundheitsreform war ein voller Erfolg. Als Autorin von „Der verkaufte Patient“, und Initiatorin von „Patient informiert sich“ dem heutigen Bürgerschulterschluss e,V. habe ich für einen Tag das Olympiastadion gemietet und verfolgte dabei vor allem ein Ziel: den Schulterschluss zwischen Arzt und Patient, die Aufklärung der Bevölkerung über die Pläne der Gesundheitspolitik.

Der Verkauf des Gesundheitssystems

Wogegen der Protest sich wendete, war kein Geheimnis. Doch diskutiert wurde das Problem bisher fast nur im betroffenen Mediziner-Kreis. Das Gesundheitswesen auf dem Prüfstand. Der Staat hat kein Geld mehr und will das Gesundheitssystem verkaufen. Schon jetzt werden immer mehr privatwirtschaftliche Unternehmen in die Finanzierung mit eingebunden. 2005 schloss die AOK mit der Ventario GmbH einen Vertrag zur Behandlung herzkranker Patienten. Seit 2007 offeriert der amerikanische Gesundheitsdienstleister Healthways seine Dienstleistungen Versicherten deutscher Krankenkassen wie der DAK. Die gezielte Wegrationalisierung des niedergelassenen Arztes war bereits 2008 unübersehbar.

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Bayerns AOK Chef lässt die Maske fallen…!

Die Antwort des bayerischen AOK Chefs, Dr.Platzer, auf die Anfrage um einen klärenden Gesprächstermin, von Vorstandsmitgliedern des bayerischen Hausärzteverbandes (BHÄV), hat mich elektrisiert und zum sofortigen Handeln bewegt! Bei dem Schreiben fiel mir sofort ein: Hochmut kommt vor dem Fall! Wir BürgerInnen können nun ermessen, um was es dieser AOK-Führung, tatsächlich geht. Um Machterhalt und Geld! Und genau hier MUSS ein flächendeckender Widerstand entstehen. Die Krankenkassen sind nichts anderes als die Verwalter unserer Beitragsgelder. Wir sind die Finanziers. Und wir sind nicht in Weißrussland, sondern in Bayern und deshalb kann Minister Söder auch nicht in einen eigenständigen Verband hineinregieren und dessen Personalpolitik bestimmen!

Unter dem Betreff Gesprächswunsch schreibt Herr Dr.Platzer AOK Bayern am 30.12.2010: (..) „Herr Staatsminister Dr.Söder hat in seiner Pressekonferenz am 23.12.2010 darauf hingewiesen, der BHÄV brauche einen grundlegenden Neuanfang, personell wie inhaltlich, nur dann könne er Gesprächspartner für Politik und Kassen sein“.

Diese Auffassung teilt der AOK Vorstand und versteigt sich sogar in die Aussage: er würde die Neukonstiturierung des Verbandes „aufmerksam verfolgen“! Weiter sieht er in dem BHÄV-Vorstand, die von Minister Söder genannten Voraussetzungen, als nicht erfüllt! Wie lange Bayern noch als ein Rechtsstaat betrachtet werden kann, entscheidet sich an den Konsequenzen, die das Handeln des AOK-Bayern Chefs Dr.Platzer, nach sich zieht! Für mich ist dieser Mann, durch die Faktenlage, als Chef einer AOK, einer Körperschaft öffentlichen Rechts, völlig untragbar!

Nicht nur, weil er verantwortlich ist, wie in Gutsherrenart, die ihm anvertrauten Beitragsgelder der Millionen AOK Versicherten „verwaltet“ werden! Bonuszahlungen und sogenannte “Patengelder” an Kassenvorstände fließen! Unklar ist, wie viele Gelder in den letzten zehn Jahren tatsächlich an sogenannte Managementgesellschaften, geflossen sind.  Sondern weil dieses Schreiben vom 30.12.2010 für mich eher aus der Feder eines diktatorischen Systems stammt, als aus der Führungsetage eines Krankenkassenchefs! Dass dieser Mann in seiner Antwort, die Rückendeckung des bayerischen Gesundheitsministers Söder, seiner Aufsichtsbehörde, in Anspruch nimmt, macht die Angelegenheit politisch hoch explosiv!

Mit Erschrecken stelle ich fest: Zurzeit finden Millionen bayerischen AOK Patienten in ihrem Briefkasten, dass neue AOK Bonusheft 2011! Ein Lock – und Blendmittel der besonderen Art! Sie ahnen nicht, dass dieselbe AOK massiv beteiligt und verantwortlich ist, wenn die hausärztliche, wohnortnahe Versorgung immer schneller verschwindet! Dieselbe AOK versucht, für mich mit unlauteren, unanständigen, sogar undemokratischen Mitteln die Hausärzte – und in der Folge alle niedergelassenen Ärzte – in Bayern zu schwächen! Ich bin der festen Überzeugung, die Millionen AOK Beitragszahler haben ein Recht auf Hintergrundinformationen!

Renate Hartwig
Autorin

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Thema wo bleibt unser Geld? Beraterverträge in der Kritik

Es werden immer wieder ominöse Vorgänge bekannt, um millionenschwere Beraterverträge, die von gesetzlichen Krankenkassen an nicht genannte Empfänger vergeben werden, oft ohne Ausschreibung und ohne Angaben zu Auftragsinhalt und Leistung.

Zwischen 2000 und 2003 ist von 50 Millionen Euro Versichertenbeträgen für externe Beraterverträge des AOK-Bundesverbandes die Rede, bei denen nicht einmal eine korrekte Ausschreibung überprüft wurde.

Die damalige Aussage des AOK-Bundesverbandes auf Nachfrage:

“…Einzelheiten würde der AOK-Bundesverband nicht nennen, da dies zum Verlust von Wettbewerbsvorteilen führen würde und nicht im Interesse der AOKMitglieder sei.”

Diese Aussage ist an Unverfrorenheit den Mitgliedern der AOK gegenüber wohl kaum zu überbieten. Folgende Fragen sind unbeantwortet: Weshalb wurde die Rechtsaufsicht des Budesamtes der AOK nicht tätig? Wie und wo wurden die Beraterverträge in der Bilanz verbucht?

Ist die AOK heute bereit, zum Verbleib dieser immensen Summe und zwischenzeitlich weiterer Beraterverträge Ross und Reiter zu nennen und damit der Aufklärung gegenüber den Beitragszahlenden Versicherten den jeweiligen Auftrag, die Vergabemodalitäten, die Empfänger und die erbrachten Leistungen transparent zum machen? Nach meinen neuseten Erfahrungen hüllt sich die AOK weiterhin in Schweigen. Deshalb wird unsere Bürgerbewegung aktiv und wird der Frage „ Wo bleibt unser Geld“ massiv mit allen Möglichkeiten nachgehen und unsere Recherchen lückenlos zur öffentlichen Diskussion stellen.

Renate Hartwig

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Versichertengelder für Marketing und Werbung

Nur wer die Fakten kennt, kann Hintergründe der verschiedenen Auseinandersetzungen zwischen Ärzten, Krankenkassen sowie der Politik nachvollziehen und sich als informierter Patient positionieren. Wir erleben Wortbruch einerseits – Verständnis heucheln andererseits! Gesetze werden abgenickt und gegenüber dem Wahlvolk in den Ländern als “Entscheidungen sind Bundessache” gerechtfertigt. Das Wettbewerbsstärkungsgesetz: Drucksache 75/07 02.02.2007: Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbes in der gesetzlichen Krankenversicherung (DKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) wurde aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Gesundheitsausschusses, Drucksache 16/4200 und 16/4247, von den Fraktionen CDU/CSU und SPD eingebracht und abgenickt. Jeder Abgeordnete hat dafür die Verantwortung!

Es ist für mich nichts anderes als die Umschreibung zum Ausverkauf unseres Gesundheitswesens. Genau wie das Gesundheitsmodernisierungsgesetz nichts anders als eine Geldschaufelmaschine für börsennotierte Investoren, für die Pharmaindustrie, für IT- Werbe – und Beratungsunternehmen!

TMC Thompson Media Control, ein Marktforschungsinstitut, legt Zahlen zu der Ausgabenpolitik der Krankenkassen vor. Die KKH-Allianz steigerte ihre Werbeausgaben von 293.000 Euro auf 2,44 Millionen Euro alleine im ersten Halbjahr 2009. Die Barmer Ersatzkasse steigerte sogar um 83% im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr auf sage und schreibe 3,96 Millionen Euro! Die DAK gab 2,44 Millionen Euro aus – ein Plus von 36% – sowie die AOK Gesundheitskassen investierten 9,44 Millionen Euro in Werbung. Das sind 28% Steigerung zum Vorjahreszeitraum. Das alles sind nicht nur unsere Beitragsgelder, die hier ausgegeben werden, sondern die Folgen der politischen Rahmenbedingungen, unter anderem des Wettbewerbsstärkungsgesetzes.

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Zum Thema – Wo bleibt unser Geld?

In der laufenden Diskussion um unsere Gesundheitsversorgung wird immer wieder Geldmangel angeführt. Längst überfällig, dass wir Kassenpatienten Solidarität üben und zusammen unsere Rechte wahrnehmen. Für mich gehört thematisiert, wie die Kassen mit unseren Beitragsgeldern umgehen.

Es müssen parlamentarische Scheuklappen sein, die unsere Gesundheitspolitiker, auch Volks(ver)treter genannt, aufhaben. Wie sonst können die sogenannten Krankenkassen (Körperschaften öffentlichen Rechts) mit unseren Beitragsgeldern umgehen, als seien wir entmündigt und sie könnten mit unseren Milliarden von Beitragsgeldern, ganz in ihrem Sinne pokern!

Allein die Beratungsfirma McKinsey hat im Jahr 2000 über 28 Millionen Euro vom AOK-Bundesverband kassiert. Die Bundesregierung, genauer gesagt das für die Rechtsaufsicht zuständige Bundesministerium für Gesundheit, legte über die Vorgänge den Mantel des Schweigens – besser gesagt des Verschweigens – und hat das Informationsrecht des Deutschen Bundestages unterlaufen: aktuelles Urteil des BVerfG 2 BvE 5/06 vom 01.07.2009:

Aufgrund einer kleinen parlamentarischen Anfrage zur Vergabepraxis und Kosten externer Beratung der Bundesregierung vom 13.01.2004 antwortete die Bundesregierung am 04.02.2004 (Bundesdrucksache 15/2458, Seite 1 – 4, speziell auf Seite 4): “Grundsätzlich sind die mit den Beratungsfirmen geschlossenen Verträge als interne Unterlagen vertraulich. Darüber hinaus haben sich einzelne Auftragnehmer die Geheimhaltung der vereinbarten Vergütung vertraglich ausbedungen, so dass es bereits aus diesem Grund nicht möglich ist, eine aussagekräftige, detaillierte Gesamtübersicht zu geben.

Geheimhaltung über vereinbarte Vergütung an ein Wirtschaftsunternehmen? Zur Erinnerung, auch hier handelt es sich um UNSERE Beitragsgelder! Für mich beginnt hier Zweckentfremdung, bis hin zur Unterschlagung.

Renate Hartwig

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